für Werbeagentur-Leistungen von uc-communication, Michael Döhring
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von uc-communication, Michael Döhring, nachfolgend „Agentur“, gegenüber ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.
Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern die Agentur ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots der Agentur zustande.
Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing oder Vertrag.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
Dazu gehören insbesondere:
Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Der Auftraggeber versichert, dass die bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des jeweiligen Angebots.
Sofern nicht anders vereinbart:
Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Mehraufwand werden gesondert berechnet.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen beziehen sich ausschließlich auf den vereinbarten Leistungsumfang.
Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden gesondert berechnet.
Mit der Freigabe von Entwürfen, Layouts oder finalen Dateien durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit.
Sofern der Auftraggeber externe Dienstleister, Druckereien oder Werbetechnikhersteller mit der Produktion beauftragt, erfolgt die Übergabe der Druck- oder Produktionsdaten nach bestem Wissen und Gewissen.
Die technische und produktspezifische Prüfung der Daten auf Eignung für das jeweilige Produktionsverfahren obliegt dem ausführenden Dienstleister.
Der Auftragnehmer haftet nicht für:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Produktionsfreigabe sämtliche Daten, Maße, Inhalte und Freigaben sorgfältig zu prüfen, bzw. prüfen zu lassen. Mit der Freigabe der Druckdaten durch den Auftraggeber entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.
Die Agentur räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Arbeiten ein.
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Wiederverwendung über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.
Nicht übertragen werden Rechte an:
Hier gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.
Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Quelldateien, Layoutdateien, Rohdaten oder sonstigen Produktionsdaten besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Hierzu zählen insbesondere offene Grafikdateien, bearbeitbare Layoutdateien, Entwicklungs- und Projektdateien, Rohmaterialien und Entwürfe.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vertraglich vereinbarten Endprodukte bzw. finalen Nutzungsdateien. Die Herausgabe offener Arbeitsdateien kann gesondert schriftlich vereinbart und vergütet werden.
Die Agentur ist berechtigt, erstellte Arbeiten und Projekte zu Eigenwerbezwecken zu verwenden und den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung externe Dienstleister oder Subunternehmer einzusetzen.
Kosten für Drittanbieterleistungen (z. B. Stockbilder, Druckkosten, Lizenzen, Anzeigenbudgets oder externe Tools) werden gesondert berechnet.
Bei Druckaufträgen sind branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % der bestellten Auflage zulässig.
Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
Geringfügige Farbabweichungen, materialbedingte Unterschiede oder technisch bedingte Abweichungen im Druck stellen keinen Mangel dar, sofern sie handelsüblich und für den Auftraggeber zumutbar sind.
Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung wird übernommen für:
Für Leistungen im Bereich Webdesign, WordPress-Webseiten, technischer Wartung, SEO und Webentwicklung gelten die folgenden Bestimmungen:
Die Agentur erstellt Webseiten, WordPress-Projekte sowie individuelle Weblösungen entsprechend der jeweiligen Projektvereinbarung.
Hosting, Domainregistrierung und E-Mail-Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der Leistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Der Auftraggeber hat die Webseite nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen.
Die Webseite gilt als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen wesentliche Mängel schriftlich angezeigt werden.
Die Agentur verwendet gegebenenfalls externe Themes, Plugins, Schriftarten oder sonstige Drittsoftware.
Für diese gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Anbieter.
Kostenpflichtige Lizenzen sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
SEO-Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
Eine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen oder wirtschaftliche Erfolge wird nicht übernommen.
Wartungs- und Pflegeleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage gesonderter schriftlicher Vereinbarungen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Sicherheitsprobleme oder Fehler, die durch Drittanbieter, Plugins, Themes, Hostinganbieter oder eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers verursacht werden.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für:
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Ausfälle durch:
Der Auftraggeber ist selbst für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich, sofern keine gesonderte Wartungsvereinbarung besteht.
Sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über ein vollständiges Backup- und Wiederherstellungskonzept besteht, bleibt der Auftraggeber für die eigenständige Sicherung seiner Daten verantwortlich.
Der Auftragnehmer kann im Rahmen der Wartung Datensicherungen (Backups) erstellen oder verwalten. Eine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit oder Wiederherstellbarkeit der Datensicherungen wird jedoch nicht übernommen.
Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden oder Datenverluste, die entstehen durch:
Die Haftung für Datenverlust wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber wird empfohlen, zusätzlich eigene unabhängige Datensicherungen vorzuhalten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu nutzen und den Namen sowie die Webseite des Auftraggebers zu Werbezwecken zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder verzögert Freigaben unangemessen, kann die Agentur Projektfristen entsprechend anpassen.
Bei Projektunterbrechungen von mehr als 30 Tagen ist die Agentur berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.
Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer Kündigung anteilig zu vergüten.
Entwürfe, Konzepte und nicht bezahlte Arbeiten dürfen ohne Zustimmung der Agentur nicht verwendet werden.
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.